Die Ursache für solch schwerwiegende Störungen zwischenmenschlicher Beziehungen entsteht oft aufgrund von Defiziten bei der Arbeitsorganisation. Gemäss Artikel 328 des Obligationenrechts ist der Arbeitgeber verpflichtet, die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeitenden sicherzustellen. Artikel 6 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes legt fest: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen.» Eine Arbeitsinspektion der SECO aus dem Jahr 2014 ergab, dass die psychosozialen Risiken immer weiter ansteigen. Die Vaudoise beobachtet diese Entwicklung auch bei krankheitsbedingten Verdienstausfällen unabhängig vom Betätigungsfeld. Mehr als 24 % aller Mitarbeitenden leiden unter Stress, 25 % fühlen sich regelmässig ausgelaugt und 15 % sind am Ende eines Arbeitstages völlig erledigt. Die folgenden Definitionen dienen dem besseren Verständnis der Symptome:
Stress: übermässige psychische Belastung aufgrund schädigender Einflüsse, die sich aus einer unzureichenden Qualität der Arbeitsorganisation ergeben. Der Begriff ist relativ, da das Individuum, sobald es die schädigenden Einflüsse nicht mehr kompensieren kann, diese als negativen Stress wahrnimmt.
Burnout: Zustand der Erschöpfung als Ergebnis eines grossen persönlichen Einsatzes, um die Leistungsfähigkeit um jeden Preis zu aufrechtzuerhalten. Eine anhaltende Überlastung führt zu einem Zustand psychischer Erschöpfung.
Mobbing: wiederholte, systematische, immer wiederkehrende direkte Angriffe auf eine oder mehrere Personen auf verschiedene Art und Weise. Schikanöses Verhalten, aggressive Kommunikation, Kontaktverweigerung. Dieses Verhalten kann dazu führen, dass der Betroffene die Kündigung einreicht, und kann psychische Störungen bis hin zu körperlichen Beschwerden zur Folge haben.
Sexuelle Belästigung: Ausüben von Druck oder Erpressung, um sexuelle Gefälligkeiten zu erhalten. 30 % aller Personen sind schon mindestens einmal sexuell belästigt worden. Schon ein einziger Vorfall gilt als sexuelle Belästigung. Die Folgen sind lange Fehlzeiten, Auswirkungen auf die Gesundheit und geschlechtsbedingte Diskriminierungen.
Jedes Unternehmen muss in seinem Verhaltens- und Ethikkodex explizite Massnahmen festlegen, um auf Fälle von sexueller Belästigung angemessen zu reagieren. Des Weiteren müssen Massnahmen in die Wege geleitet werden, um sexuelle Belästigungen zu verhindern.