Für Rentnerinnen und Rentner gibt es eine gute Nachricht: Die Renten steigen proportional zum allgemeinen Anstieg der Lebenshaltungskosten und der Löhne, dasselbe gilt für IV-Renten.
Durch diese Erhöhung von 2,9 % steigt die Minimalrente von CHF 1 225 auf CHF 1 260. Die Maximalrente beträgt neu CHF 2 520.– statt CHF 2 450.–.
Die 13. Altersrente, die an den Urnen angenommen wurde, wird zum ersten Mal im Dezember 2026 ausbezahlt.
Mit der Reform AHV 21 soll insbesondere das Rentenalter der Frauen bis 2028 schrittweise an das der Männer angepasst werden. Dadurch soll das System, das durch die steigende Lebenserwartung bedroht wird, gesichert werden und das Leistungsniveau erhalten bleiben.
Bei den Frauen ab Jahrgang 1961 steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr.
Um die Solidarität zu wahren steigen die Beiträge für Nichterwerbstätige unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt neu CHF 530.– und der maximale Jahresbeitrag liegt bei CHF 26 500.–.
Auch bei der freiwilligen Versicherung wurden die Beiträge angepasst: mindestens CHF 1 010.–, höchstens CHF 25 250.–.
Einige Änderungen betreffen auch die berufliche Vorsorge.
So wurde die Eintrittsschwelle von CHF 22 050.– auf CHF 22 680.– erhöht. Personen mit einem Jahreseinkommen unter diesem neuen Betrag sind somit von der Beitragspflicht befreit.
Auch der Koordinationsabzug (d. h. die Summe, die vom massgebenden Lohn abgezogen wird, um den koordinierten Lohn zu bestimmen) wurde erhöht und beträgt neu CHF 26 460.–. Das bedeutet, dass die Beiträge sinken, was sich auf die künftigen Leistungen auswirkt.
Die obere Limite des Jahreslohns für die 2. Säule steigt auf CHF 90 720.–. So haben Personen mit höheren Einkommen die Möglichkeit, ihre Vorsorge zu verbessern.
Die Säule 3a bietet eine interessante Neuheit: Künftig können Beiträge bis zu zehn Jahre rückwirkend eingezahlt werden. Versicherte können so ihre Vorsorge optimieren und von Steuerabzügen auf den nachträglich einbezahlten Beträgen profitieren. Nur Beitragslücken, die nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, können kompensiert werden. Das heisst, Sie können Ihre ersten Einkäufe erst ab 2026 tätigen. Beitragslücken vor dem Jahr 2025 können nicht kompensiert werden.
Auch die maximalen Steuerabzüge für die Säule 3a werden erhöht:
Mit einer 2. Säule: CHF 7 258.– pro Jahr (statt CHF 7 056.–)
Ohne 2. Säule: CHF 36 288.– pro Jahr (statt CHF 35 280.–)
Auch die Familienzulagen werden der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Preisanstieg angepasst.
Der Mindestbetrag der Kinderzulage steigt somit von CHF 200.– auf CHF 225.– pro Monat und die Ausbildungszulage steigt um CHF 18.– auf CHF 268.– pro Monat.
Je nach Alter und Situation ist jede Person unterschiedlich von diesen Entwicklungen betroffen. Die letzten Abstimmungen und Diskussionen zur Altersvorsorge haben es bereits gezeigt: Die erste und zweite Säule sind durch die wirtschaftliche und demografische Entwicklung unter Druck geraten. Der privaten Vorsorge kommt daher nach wie vor ein hoher Stellenwert zu. Nehmen Sie Ihre Vorsorge in die Hand und gestalten Sie sie nach Ihren Bedürfnissen.