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Wenn Sie eine Säule 3a abgeschlossen haben, können Sie jedes Jahr einen steuerlich absetzbaren Betrag (CHF 7 258.– im Jahr 2025) einzahlen und sich so ein Kapital für den Ruhestand aufbauen. Aber vielleicht können Sie nicht jedes Jahr den Maximalbetrag einzahlen. Die gute Nachricht: Beiträge, die Sie ab dem 1. Januar 2025 nicht in die 3. Säule einzahlen konnten, können Sie in den darauffolgenden 10 Jahren nachträglich entrichten und so Beitragslücken schliessen.
Wie funktioniert’s?
Diese neue Massnahme wirkt sich günstig auf Ihre Vorsorge aus: Sie können verlorene Beitragsjahre bis zu 10 Jahre rückwirkend nachholen und sich so ein komfortables Kapital für die Pensionierung aufbauen.
Zudem können Sie zusätzlich Steuern sparen, denn diese Beiträge sind neben den ordentlichen Beiträgen ebenfalls steuerabzugsfähig.
Damit Sie von dieser Änderung profitieren können, müssen Sie bereits eine Säule 3a abgeschlossen haben und in dem Jahr, für das Sie einen Einkauf tätigen möchten, ein AHV-pflichtiges Einkommen bezogen haben.
Der Einkauf setzt voraus, dass der fehlende Betrag bis zum möglichen Maximum im betreffenden Jahr vollständig und in einer einzigen Zahlung entrichtet wird. Wenn Sie also Ihre fehlenden Beiträge von 2025 kompensieren möchten, können Sie in den Folgejahren nicht mehr als CHF 7 258.– zusätzlich einzahlen.
Nur Beitragslücken, die nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, können kompensiert werden. Das heisst, Sie können Ihre ersten Einkäufe erst ab 2026 tätigen. Beitragslücken vor dem Jahr 2025 können nicht kompensiert werden.
Idealerweise zahlen Sie jährlich den Höchstbetrag ein. So profitieren Sie von einer maximalen Steuereinsparung.
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