DIENSTAG 27 JUNI 2023

Konkubinat und Lebensversicherung: Das sollten Paare wissen

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KURZ GEFASST
Sie haben sich als Paar gefunden und leben schon eine Weile glücklich und ohne Trauschein zusammen? Sie haben Ihre Konten zusammengelegt, sich vielleicht gemeinsam ein Auto gekauft oder ein Eigenheim, planen eventuell Nachwuchs … Aber wissen Sie, wie es bei Konkubinatspaaren um die Vorsorge steht? Lesen Sie hier, auf was Sie achten sollten.

Auch in einer nichtehelichen Beziehung trägt man gemeinsam Verantwortung und sollte die Zweisamkeit absichern, zum Beispiel mit einer Hausrat-/Haftpflichtversicherung und einem Privatrechtschutz. «Paare, die zusammenleben, sollten sich gegen die Unwägbarkeiten des Lebens schützen», empfiehlt Marco Cusumano, Direktionsdelegierter Vertrieb Vorsorge bei der Vaudoise.

Planen Sie Ihr Glück

Glück will geplant sein - besonders in einer Partnerschaft. Dabei spielen auch finanzielle Aspekte eine Rolle: So können Sie beispielsweise Geld sparen, indem Sie Ihre Versicherungen zusammenlegen. Ärger im Trennungsfall lässt sich im Vorfeld vermeiden, wenn die Aufteilung Ihres Besitzes geregelt ist. Bei Patchwork-Familien treten noch andere Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Erbfolge. Wie wird das Vermögen unter den Hinterbliebenen – gemeinsame Kinder und Kinder aus anderen Partnerschaften, Eltern, Geschwister oder Schwiegereltern – aufgeteilt? Wem gehört was im gemeinsamen Heim? Hier ist eine Vorsorgeanalyse hilfreich. Dabei werden alle spezifischen Deckungen für jeden möglichen Fall – bei Invalidität, Tod oder Pensionierung – unter die Lupe genommen. Ihr Versicherungsberater oder -beraterin kann Ihnen Empfehlungen geben, was Sie beispielsweise bei einem gemeinsamen Immobilienkauf beachten müssen, damit es bei einer späteren Bestandsaufnahme keine Überraschungen gibt. Die Aufteilung der Eigenmittel für den Kauf einer Immobilie muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Normalerweise erfolgt dies bei Beurkundung des Kaufs automatisch. So gibt es keine Probleme und es wird festgelegt, wer Mit- oder Gesamtschuldner ist. Im Rahmen der Vorsorge empfiehlt es sich, eine Todesfallversicherung abzuschliessen. Bei Konkubinatspaaren ermöglicht diese Deckung der hinterbliebenen Person, Anteile von den gesetzlichen Erben zurückzukaufen. Damit sie ihre Anteile als erste von den gesetzlichen Erben zurückkaufen kann, muss die Eigentumsübertragung notariell beglaubigt werden.

Das sagt das Gesetz

Konkubinatspaare profitieren nicht von Schutzbestimmungen wie im Eherecht und Versicherungen können nichtexistierende Rechte wie eine Witwen-/Witwerrente nicht ersetzen. Aus AHV-rechtlicher Sicht besteht kein Anspruch auf eine solche. Bei der gesetzlichen Altersvorsorge (BVG) gibt es auch keine Rechtsgrundlage für das Konkubinat. Aber in den Pensionskassen-Reglementen besteht diese Möglichkeit, darum sollte dies mit der jeweiligen Pensionskasse betrachtet werden. Für Konkubinatskinder gilt dies glücklicherweise nicht: Sie haben Anspruch auf eine Waisenrente.
Gut zu wissen: Die Versicherungslösungen der Vaudoise sind eine Möglichkeit, Paare in eheähnlicher Gemeinschaft Verheirateten gleichzustellen.

Besondere Vorsorge treffen

Da beim Konkubinat der hinterbliebenen Person nichts aus der 2. Säule zusteht (ausser die Pensionskasse anerkennt dies, und das Konkubinat wurde vorgängig angemeldet), schlägt Marco Cusumano als gängigste Lösung vor, Risikoversicherungen abzuschliessen – also Versicherungen, die Erwerbsfähigkeits- und Todesfallrisiko kombinieren – damit keine Vorsorgelücken entstehen. Ausserdem ist eine Invalidenrente infolge von Krankheit oder Unfall sinnvoll und man sollte das Sparpotenzial berücksichtigen wie bei Lösungen der gebundenen 3. Säule.

«Die 3. Säule der Vaudoise ist an Anlagefonds gebunden, die sie selbst verwaltet und in die sie ihr Eigenkapital investiert.» Ein Garant für Sicherheit. Bei Lebensversicherungen wird das Konkubinat in der Regel anerkannt, wenn das Paar seit mindestens fünf Jahren zusammenlebt. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) sieht keine Witwenrente vor, kein Anrecht auf eine Rente aus der 1. und der 2. Säule (das Reglement von Pensionskassen kann flexibler sein) und keine rechtliche Anerkennung. 

Es gibt Alternativen

Mit einem notariell beurkundeten Kaufrecht hat die hinterbliebene Person gegenüber den gesetzlichen Erbinnen und Erben Erstkaufrecht, entweder in Bar oder durch den Abschluss einer Todesfallversicherung. «Dabei zahlt man eine Prämie für ein Todesfallkapital. Tritt das Risiko ein, erhält die begünstigte Person das Kapital und kann darüber frei verfügen». Seit der Revision des Erbrechts vom 1. Januar 2023 können Erblassende über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen: Solange er oder sie pflichtteilgeschützte Erben (z. B. Kinder) nicht schadet, kann er oder sie dem Konkubinatspartner einen grösseren Teil zugestehen. Je nach Kanton wird dieser dann aber mit 50 % besteuert. Wenn Sie in der Vorsorgepolice 3a einen Konkubinatspartner als Vermächtnisnehmer begünstigen wollen, müssen Sie mindestens seit fünf Jahren zusammenleben

 

Falls Sie noch Fragen haben, nehmen Sie doch an unserem kostenlosen Webinar zum Konkubinat teil und erfahren Sie alles über etwaige Fallstricke bei der Vorsorge: