DONNERSTAG 09 MÄRZ 2023

Drohnen – Etwas Neues liegt in der Luft

Drohnen – Etwas Neues liegt in der Luft
KURZ GEFASST
Per 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Vorschriften für Drohnen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten ergeben sich daraus unter anderem Änderungen beim Versicherungsschutz. Hier ein paar Tipps, damit Sie sicher aufsteigen.

Ob Sie spektakuläre Aufnahmen eines Bergsees einfangen, eine Baustelle dokumentieren oder die Zinnhochzeit der Grosseltern verewigen, Drohnen sind beliebt und vielseitig — unterliegen aber strengen gesetzlichen Auflagen. Doch egal ob Hobbypilotin oder von Wetterkapriolen geplagte Profis, das Flugabenteuer kann manchmal teuer werden. Gemäss Bestimmung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Drohnen registrieren lassen.

Gesetzgebung und Versicherung: Das ist neu

Bis zum 31. Dezember 2022 galt diese Regelung für Drohnen und Modellflugzeuge mit einem Gewicht zwischen 500 g und 30 kg. Ihre Ihre Zusatzhaftpflichtversicherung für Drohnen und Modellflugzeuge gilt ab sofort auch für Drohnen mit einem Gewicht ab 250 g und bis 25 kg. Drohnen mit einem Gewicht ab 25 kg brauchen eine Bewilligung. Durch das Herabsetzen der Grenzwerte ist die Registrierung beim BAZL obligatorisch.

Neue Massnahmen, Gewichtsprobleme: Die Vaudoise ist für Sie da!

Das gemessene Gewicht umfasst immer das Gewicht der Drohne einschliesslich der Nutzlast. Ist die Drohne mit einer Kamera ausgerüstet, zählt das Gewicht der Kamera mit.

Ihre Drohne wiegt weniger als 250 Gramm?

Beim Betrieb eines Geräts mit einem Gewicht unter 250 g empfiehlt das BAZL lediglich eine Versicherung abzuschliessen. Eine Registrierung ist allerdings Vorschrift, wenn das Gerät mit einer Kamera oder einem anderen Gerät ausgestattet ist, das personenbezogene Daten erfassen kann.

Ihre Drohne wiegt zwischen 250 Gramm und 25 Kilo?

Für Drohnen mit einem Gewicht ab 250 g muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken abgeschlossen werden. Die Registrierung beim BAZL über die Plattform UAS-Gate ist obligatorisch. Die Plattform UAS-Gate ist über die Drohnen-Seite der Bundesverwaltung zugänglich.

Ihre Drohne wiegt 25 Kilo oder mehr?

Dann brauchen Sie eine Bewilligung des BAZL. Ihr Vaudoise-Berater oder Ihre Vaudoise-Beraterin berät Sie gerne, um die geeignete Deckung zu finden.

Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ zu den EU-Vorschriften für Drohnen.