Bei der Vaudoise stehen die Kundinnen und Kunden immer an erster Stelle. Diese Anforderung entspricht unseren Werten und bildet die Grundlage unserer Tätigkeit. Das macht uns zu einer vertrauenswürdigen Partnerin für unsere Versicherten.
Campus Vaudoise ist das Kompetenzzentrum für Schulungen und eine Plattform für die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden des Unternehmens. So trägt Campus Vaudoise zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden und zur Qualität der Dienstleistungen bei, die wir unseren Kundinnen und Kunden anbieten.
Campus Vaudoise ist eng auf die Unternehmensstrategie und die verschiedenen Departemente ausgerichtet. Unser Ausbildungszentrum entwickelt Schulungen für unsere Mitarbeitenden, setzt diese um, begleitet sie und koordiniert sie. Campus Vaudoise ist eine Ausbildungs- und Austauschplattform für all unsere Mitarbeitenden und Partner.
Nah, vertrauenswürdig, menschlich und proaktiv – das Team von Campus Vaudoise lebt die Werte der Vaudoise Versicherungen, auch im Umgang mit den internen und externen Partnern.
Cicero ist ein vom Schweizerischen Versicherungsverband entwickeltes Gütesiegel, das die erfolgreiche Teilnahme der Versicherungsberaterinnen und -berater an der jeweiligen Weiterbildung bestätigt. Es steht somit für Qualität bei der Kundenberatung. Die Weiterbildungen werden kontrolliert und wenn sie absolviert werden, erhalten die Teilnehmenden Punkte dafür. Jede Beraterin / jeder Berater muss alle 24 Monate 60 Cicero-Punkte sammeln.
Campus Vaudoise lässt die vom Aussendienst absolvierten Schulungen von Cicero akkreditieren und überwacht den Punktestand der Beraterinnen und Berater, damit die vom Schweizer Versicherungsverband gewünschte Mindestpunktzahl erreicht wird.
Beim Stellenantritt bei den Vaudoise Versicherungen ist jede Beraterin und jeder Berater verpflichtet, die von Campus Vaudoise durchgeführte Basisausbildung zu absolvieren.
Ausserdem muss jede Beraterin und jeder Berater der Vaudoise Versicherungen über das VBV-Zertifikat (Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft) verfügen. Das ist eine Garantie für eine erstklassige Kundenberatung.
Die oben aufgeführten Informationen beziehen sich auf Art. 45 Abs. 1 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) zur Informationspflicht des Versicherers gegenüber seinen Kundinnen und Kunden.