Verstirbt eine Person, wird als erstes ein Nachlassverfahren eingeleitet. Es erfolgt eine Vermögensaufstellung und alle erbberechtigten Personen werden informiert. Die Erben können entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Aber wie wird das Vermögen verteilt? Es gibt zwei Möglichkeiten, je nachdem, ob der Erblasser oder die Erblasserin ein Testament aufgesetzt hat oder nicht.
Das Testament ist eine Urkunde, mit der eine Person über das Vermögen verfügt, das sie nach ihrem Tod hinterlässt. Das Testament kann entweder notariell beglaubigt sein, wenn es einem Notar in Gegenwart eines anderen Notars oder von Zeugen diktiert wurde, oder es wird eigenhändig abgefasst, datiert und unterzeichnet.
In der Schweiz haben die gesetzlichen Erben Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe. Dieser wird als Pflichtteil bezeichnet. Den Nachkommen (Kinder) und dem überlebenden Ehepartner stehen jeweils ein Viertel des Nachlasses zu. Die andere Hälfte entspricht der sogenannten «frei verfügbaren Quote», die die verstorbene Person im Testament frei zuteilen.In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Vermögen des Erblassers wird entsprechend der gesetzlich festgelegten Rangfolge aufgeteilt. In der Regel haben die direkten Nachkommen Vorrang in der Rechtsnachfolge, gefolgt vom überlebenden Ehepartner, den Eltern und den übrigen Familienangehörigen.
Eine Erbschaft kann sich auch steuerlich auswirken. In jedem Kanton gelten diesbezüglich andere Vorschriften und Gesetze. Am besten erkundigen Sie sich, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Einige Schweizer Kantone erheben eine Erbschaftssteuer, andere nicht. Je nach Wohnort des Erblassers/der Erblasserin kann sein/ihr Nachlass daher besteuert werden. Informieren Sie sich über die in Ihrem Kanton geltenden Steuerregelungen.
Manchmal kommt es vor, dass geerbtes Vermögen Einkommen generiert, z. B. Zinsen auf einem Bankkonto, Dividenden aus Finanzanlagen oder Mieten, wenn man eine Immobilie erbt. Auch diese Einkünfte können besteuert werden. Lassen Sie sich beraten.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Wohnung, ein Haus, ein Gebäude oder ein Grundstück zum Nachlass gehören. Sie erben eine Immobilie? Hier ein paar Ratschläge:
Informieren Sie sich über das Erbrecht.
Lassen Sie die Immobilie bewerten.
Übertragen Sie das Eigentum auf Ihren Namen.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Finanzplanung Kosten und Verbindlichkeiten.
Plötzlich Immobilienbesitzer.
Wenn Sie eine Immobilie erben, die mit einer Hypothek belastet ist, haften Sie nicht für die damit verbundene Hypothekarschuld. Diese ist mit der Immobilie verknüpft, aber Sie können die Hypothek übernehmen. Wenn Sie diese nicht übernehmen wollen, können Sie das Objekt verkaufen, um das Hypothekardarlehen zurückzuzahlen.
Prüfen Sie die Sachlage ...
Schauen Sie sich zunächst die Konditionen des bestehenden Hypothekardarlehens an. Prüfen Sie den ausstehenden Kreditbetrag, den Zinssatz, die Fälligkeiten, etwaige Vertragsstrafen und die Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung. Falls nötig, lassen Sie die Immobilie bewerten, um den aktuellen Wert zu ermitteln. Auf diese Weise erhalten Sie ein vollständiges Bild der Situation und können die richtigen Entscheidungen treffen.
... und entscheiden Sie sich für die beste Option.
Natürlich sind Sie für die Hypothek, welche die verstorbene Person übernommen hat, nicht haftbar. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die monatlichen Zahlungen termingerecht erfolgen, um eine Pfändung der Immobilie zu verhindern. Wenn Sie die Immobilie behalten möchten, achten Sie darauf, dass Sie die Hypothek weiter bedienen können oder ziehen Sie andere Möglichkeiten in Betracht. Je nach Ihrer wirtschaftlichen Situation haben Sie die Möglichkeit, die Konditionen neu zu verhandeln oder die Hypothek abzulösen.
Wird jemand als Erbe oder Erbin benannt, hat diese Person das Recht, das Vermögen und die Verpflichtungen des Erblassers zu übernehmen. Unter bestimmten Umständen kann man das Erbe jedoch ausschlagen, was Konsequenzen mit sich zieht, aber auch Chancen birgt. Was geschieht, wenn man eine Erbschaft ausschlägt?
Insgesamt ist rund die Hälfte des Vermögens der Schweizerinnen und Schweizer geerbt.
(Quelle)
Die Erbschaftssteuer, die 1990 noch 4,1% betrug, liegt heute im Durchschnitt bei 1,4%.
(Quelle)
Die Steuerhoheit für Erbschaften liegt in der Schweiz vollumfänglich bei den Kantonen.
(Quelle)
Dies ist sowohl auf die Zunahme der Erbschaften als auch auf die Senkung der Steuern zurückzuführen.
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