Bevor Sie Ihren Verein gründen, machen Sie sich zunächst mit den gesetzlichen Anforderungen an diese Rechtsform vertraut.
Nach dem Gesetz ist ein Verein eine personenbezogene Körperschaft zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Zwecke. Einfacher gesagt ist ein Verein ein Zusammenschluss von Menschen, die sich für ein gemeinsames Projekt einsetzen. Mehr dazu finden Sie in den Artikeln 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Sie kennen jetzt den rechtlichen Rahmen und können loslegen! Hier sind die Schritte, die Sie bei der Gründung Ihres Vereins befolgen müssen:
Wer kann einem Verein beitreten? Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, die an den Vereinstätigkeiten interessiert sind, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. Es wird unterschieden zwischen den Gründungsmitgliedern, den Vorstandsmitgliedern und den ordentlichen Mitgliedern.
Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt. Sie können an der Vereinsversammlung teilnehmen, ihre Meinung äussern oder ein bestimmtes Thema in die Traktanden aufnehmen lassen. Sie haben das Recht, Entscheide anzufechten und Einsicht in die Buchhaltung zu nehmen. Darüber hinaus dürfen sie die Einrichtungen und Dienstleistungen des Vereins in Anspruch nehmen.
Im Gegenzug müssen sich die Mitglieder an die Statuten des Vereins halten. Sie müssen ihre Beiträge zahlen, sofern die Statuten keine Beitragsbefreiungen vorsehen. Schliesslich sind sie verpflichtet, an den Versammlungen teilzunehmen und über die wichtigsten Entscheidungen abzustimmen.
In der Schweiz stehen Vereine allen offen, ob Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger oder nicht, mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland. Es ist jedoch besser, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, vor allem, wenn der Verein international aktiv ist.
Ihr Verein ist gegründet, es fehlen aber noch ein paar Schritte, damit er Fahrt aufnimmt.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Expertin, einen Experten oder eine Rechtsberatung.
Egal ob ein Galaabend, ein Wohltätigkeitskonzert oder ein Stand auf einer Veranstaltung: Ein Anlass ist die perfekte Möglichkeit, die Öffentlichkeit für Ihr Anliegen zu sensibilisieren, Spenden zu sammeln oder neue Unterstützer und Unterstützerinnen für Ihren Verein zu gewinnen. Veranstaltungen bergen aber auch das eine oder andere Risiko.
Achten Sie darauf, dass Sie gegen Schäden oder Unfälle während der Veranstaltung angemessen versichert sind. Falls nicht, können Sie eine spezifische Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen abschliessen.
Wenn Sie Veranstaltungen organisieren, müssen Sie auch bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllen. Wenn Sie beispielsweise im Ausland Geld für wohltätige, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke sammeln oder verteilen, müssen Sie sich vorab ins Schweizer Handelsregister eintragen lassen.
Sie gehen in einer Vielzahl von Zwecken nach, von Sport über Kultur, Politik über Wissenschaft bis hin zu Wohltätigkeit.
Diese Zahl zeigt, wie stark gemeinnützige Vereine im gesellschaftlichen Leben verankert sind.
Damit liegt die Schweiz deutlich über dem EU-Durchschnitt (19,3 %).
Frauen engagieren sich stärker in Elternräten, in Religionsgemeinschaften und in sozialen und wohltätigen Organisationen. Männer sind lieber in Sportvereinen, Kulturvereinen und Interessenverbänden aktiv.
An zweiter Stelle folgen religiöse Organisationen und Interessenverbände (jeweils 20 %).
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